Schulvorstand PDF Drucken
Montag, den 01. November 2010 um 16:00 Uhr

Der Schulvorstand ist das neue Entscheidungsgremium der Schule. Lehrkräfte und Eltern, bzw. im Sekundarbereich auch SchülerInnen entscheiden zusammen über Inhalte und Ausgestaltung der schulischen Arbeit mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung. Die Anzahl der Gesamtmitglieder im Schulvorstand ist abhängig von der Anzahl der Lehrkräfte der Schule.

Der Schulvorstand setzt sich zur Hälfte aus Vertretern der LehrerInnen (einschließlich der Schulleiterin oder des Schulleiters) und je zu einem Viertel aus Vertretern der Eltern und SchülerInnen zusammen, an den Grundschulen sind Lehrkräfte und Eltern paritätisch vertreten.
An unserer Schule wird der Vorstand für das Schuljahr 2007/2008 wie folgt zusammengesetzt sein: 4 Lehrkräfte (einschließlich Frau Schäfer und Frau Wallmann) und 4 ElternvertreterInnen.
Auch Erziehungsberechtigte, die nicht Mitglied des Schulelternrates sind, können in den Schulvorstand gewählt werden. Für eine gelungene Interessenvertretung der Eltern werden ein funktionierender Informationsfluss (in beide Richtungen) und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Elternvertretern im Schulvorstand und dem Schulelternrat Voraussetzung sein. Für die Wahlen der ElternvertreterInnen in den Schulvorstand gelten die Bestimmungen des §91 des NSchG sowie die Elternwahlordnung entsprechend. An unserer Schule wird die Wahl am 1. Oktober erfolgen. Am wird die konstituierende Sitzung des Vorstandes erfolgen.
Auch wenn eine Gruppierung nicht ausreichend VertreterInnen für den Schulvorstand gewählt hat, ist dieser nach pflichtgemäßem Ermessen durch Frau Schäfer einzuberufen. Auch ein nicht voll besetzter Schulvorstand nimmt seine Rechte in vollem Umfang wahr.
Der Schulvorstand ist beschlussfähig, wenn durch Frau Schäfer, bzw. im Vertretungsfall durch Frau Wallmann ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde. Die Schulleiterin führt den Vorsitz im Schulvorstand. Sie entscheidet bei Stimmgleichheit (§38b Abs.7). Die Beschlussfähigkeit ist nicht abhängig von der Anwesenheit einer bestimmten Anzahl von Schulvorstandsmitgliedern.

 

In §38a des Niedersächsischen Grundgesetzes sind die Aufgaben des Schulvorstandes festgelegt.
§ 38 a: Aufgaben des Schulvorstandes
1. (1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
2. (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsma߬nahmen nach § 32 Abs. 3.
3. (3) Der Schulvorstand entscheidet über
1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbe¬hörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23),
4. die Ausgestaltung der Stundentafel,
5. Schulpartnerschaften,
6. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
7. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) sowie
8. Grundsätze für
a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
b) die Durchführung von Projektwochen,
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.
4. (4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Derzeit erfolgt für ganz Niedersachsen die Ausbildung von „Elterntrainern“ für die Schulung und Unterstützung der ElternvertreterInnen im Schulvorstand der Eigenverantwortlichen Schule. Im Landkreis Harburg wird der Kreiselternrat voraussichtlich 2-3 Monate nach Beginn des neuen Schuljahres 07/08 Kurse für die in den Schulvorständen gewählten ElternvertreterInnen anbieten. Nähere Informationen wird der Kreiselternrat den Schulelternratsvorständen rechtzeitig zukommen lassen.
Die „Elterntrainer“ werden nicht nur für die Ausbildung der Schulvorstände verantwortlich sein, sie werden auch längerfristig als Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen bei der Umsetzung der Arbeit in den Schulvorständen bereitstehen.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
1. Landelternrat: www.elternrat-niedersachsen.de
2. Kreiselternrat: www.ker-harburg.de

In den Schulvorstand der Schule im Borsteler Grund wurden gewählt:

Elternvertreter

  • Frau Bönisch
  • Frau Dau
  • Frau Hatje
  • Frau Teitge

Lehrervertreter

  • Frau Anser
  • Frau Molinski
  • Frau Rieckmann
  • Frau Schäfer
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 15. Februar 2012 um 11:34 Uhr