Schulkindergarten PDF Drucken
Montag, den 01. November 2010 um 16:00 Uhr

Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule teilzunehmen, können von der Schule um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt und zum Besuch des Schulkindergartens verpflichtet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Stickpunkt „pädagogische Grundlagen“/“Schulkindergarten“.