Förderklasse mit dem Schwerpunkt Sprache PDF Drucken
Montag, den 01. November 2010 um 16:00 Uhr

Kinder, die bei Schuleintritt Entwicklungsrückstände im Bereich der Sprache aufweisen, haben deutlich verminderte schulische Startchancen. Wir empfehlen, das Kind bereits vor Schuleintritt kinderärztlich untersuchen zu lassen und bei Bedarf eine logopädische Therapie zu beginnen, die vor Beginn der Schulpflicht abgeschlossen sein sollte.

Für Kinder, die zum Zeitpunkt der Schulanmeldung noch sprachliche Defizite aufweisen, sei es, weil die bereits begonnene Therapie noch nicht abgeschlossen ist, sei es, weil bisher noch keine Maßnahmen ergriffen wurden, besteht als besondere Fördermöglichkeit der Besuch der besonderen Förderklasse.

Wenn Sie für Ihr Kind den Besuch dieser Klasse wünschen, sollten Sie dies bei der Anmeldung im Sekretariat bitte mitteilen, da Sie in diesem Falle durch die Schulleitung über das notwendige weitere Verfahren informiert werden.

Es ist nötig, dass Sie bei der für Sie zuständigen Schule einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Ihr Kind würde in diesem Falle im Frühjahr von einer Förderschullehrkraft überprüft, die in einem Gutachten feststellt, ob ein besonderer, sonderpädagogischer Förderbedarf für Ihr Kind besteht. Sollte dies der Fall sein, würde die Einweisung in die Förderklasse mit dem Schwerpunkt Sprache kurz vor den Sommerferien durch die Landesschulbehörde erfolgen.

Wir wissen, dass für Sie als Eltern viele Fragen und auch Ängste mit dieser Thematik verknüpft sind, daher bieten wir uns Ihnen gerne zu Gesprächen an. Rufen Sie uns an!