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Dienstag, den 29. November 2011 um 09:34 Uhr |
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Die Einschulung im Jahre 2012 findet laut Genehmigung der Landesschulbehörde am Samstag, den 8. September statt. |
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Montag, den 01. November 2010 um 16:00 Uhr |
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Zum Schuljahr 2012/13 werden diejenigen Kinder schulpflichtig, die zum 31.8.2012 sechs Jahre alt sind. Jüngere Kinder (sog. Kann-Kinder) sollen im Rahmen des üblichen Anmeldeverfahrens angemeldet werden.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 13. Februar 2012 um 09:34 Uhr |
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Montag, den 01. November 2010 um 16:00 Uhr |
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Da die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen im Jahr vor Schuleintritt beginnen, finden die Schulanmeldungen bereits im April/Mai statt.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 13. Februar 2012 um 09:42 Uhr |
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Montag, den 01. November 2010 um 16:00 Uhr |
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Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule teilzunehmen, können von der Schule um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt und zum Besuch des Schulkindergartens verpflichtet werden.
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Montag, den 01. November 2010 um 16:00 Uhr |
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Kinder, die bei Schuleintritt Entwicklungsrückstände im Bereich der Sprache aufweisen, haben deutlich verminderte schulische Startchancen. Wir empfehlen, das Kind bereits vor Schuleintritt kinderärztlich untersuchen zu lassen und bei Bedarf eine logopädische Therapie zu beginnen, die vor Beginn der Schulpflicht abgeschlossen sein sollte.
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