Manche Kinder brauchen für ihre sprachliche Entwicklung mehr Zeit als andere. Bei Schuleintritt sprechen sie noch nicht wie gleichaltrige Kinder und man kann sie schlecht verstehen. Zum Beispiel können sie noch nicht alle Laute richtig artikulieren, verfügen noch über einen sehr geringen Wortschatz oder bilden Sätze, die unserer Grammatik erst wenig entsprechen. Teilweise sprechen sie auch viel zu schnell und undeutlich. Manche Kinder stottern stark, andere trauen sich überhaupt nicht etwas zu sagen. In der Schule wird nun Lesen und Schreiben gelernt. Der Schriftspracherwerb baut auf den bisher erworbenen sprachlichen Kompetenzen auf und erfahrungsgemäß brauchen Kinder mit umfassenderen Auffälligkeiten/Verzögerungen in ihrer Sprachentwicklung daher mehr Zeit und besondere Hilfen. Oft sind sie zusätzlich in ihrer Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt, was ihre Kontaktaufnahme z.B. zu anderen Kindern oder das Leisten mündlicher Beiträge im Unterricht erschweren kann.

Sprachliche Einschränkungen können sich also auf die Leistungen in allen Schulfächern auswirken. Zeigt ein Kind umfassendere Sprachauffälligkeiten, sollte man prüfen, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

Im Zuge der Inklusion können Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache sowohl in ihrer zuständigen Grundschule (dort, wo sie wohnen) als auch wie bisher in den Sprachförderklassen beschult werden. Die Eltern entscheiden sich für jeweils eine der beiden Möglichkeiten. Grundlage ist in der Regel die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache. Die Sprachförderklassen gehören formal zur Wolfgang-Borchert-Schule und sind unter dem Dach zweier Grundschulen in Winsen zu finden.

Da die Kinder, die nicht aus dem Einzugsgebiet der jeweiligen Grundschule stammen, mit dem Taxi zur Schule befördert werden, haben diese Kinder z.T. einen erheblichen Zeitaufwand für den Schulweg in Kauf zu nehmen.

Im Borsteler Grund arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich nach dem Kooperationsmodell.

Die Kinder mit Sprachauffälligkeiten lernen gemeinsam mit den Kindern der jeweiligen, kooperativen Grundschulklasse zielgleich nach den Anforderungen der Grundschule. Die Kinder fühlen sich dieser Kooperationsklasse zugehörig und alle sind gleichwertige und gleichberechtigte Mitglieder ihres Klassenverbands.

Die intensive und umfassende Unterstützung und immanente Förderung im Unterricht ist durch eine Förderschullehrkraft gewährleistet. Zusätzlich erhalten die Kinder zwei Stunden pro Woche gezielte Sprachförderung in einer Kleingruppe durch die Förderschullehrkraft.

Alle Angebote der Grundschule gelten auch für die Kinder der Sprachförderklasse. Dem pädagogischen Leitbild unserer Schule wird selbstverständlich auch in den Kooperationsklassen entsprochen.

In der Regel gehen die Kinder ab Klasse 3 an ihre zuständige Grundschule über, meistens ohne weiteren sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache, da sie die Lücken in ihrer Sprachentwicklung aufholen konnten.

Manche Kinder benötigen mehr Zeit und können durch Wiederholung drei Jahre in den Sprachförderklassen verbleiben, ohne dass das zusätzliche Schulbesuchsjahr angerechnet wird. Einige Kinder können nach dem Wechsel an ihre zuständige Grundschule dort auch weiterhin durch besondere Maßnahmen in ihrer Sprachentwicklung unterstützt werden.

Falls Ihr zukünftiges Schulkind Auffälligkeiten in seiner Sprachentwicklung zeigt, sollten Sie dies aus organisatorischen Gründen bereits bei der Schulanmeldung angeben und mit uns besprechen.

Gerne dürfen Sie mit uns einen Termin zur Information, Beratung oder zu einer Hospitation vereinbaren.